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KYC-Richtlinie

Know-Your-Counterparty-Richtlinie (KYC) und -verfahren

 

Die nachstehende Richtlinie bestätigt das Engagement der Mining Techn Group OÜ zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzterrorismus bei Geschäftspraktiken und Transaktionen. Geldwäsche ist definiert als die Verschleierung von finanziellen Erträgen aus Straftaten, um die illegale Herkunft des Kunden zu verschleiern. Finanzterrorismus hingegen ist jede Form der finanziellen Unterstützung für diejenigen, die zu Handlungen ermutigen oder sich an Terrorismus beteiligen.

 

Die Mining Techn Group OÜ hat und wird die Know Your Counterpart (KYC)-Verfahren einführen, um Geldwäsche und finanzielle Terrorakte zu bekämpfen. Die oben genannten Verfahren ermöglichen es dem Unternehmen, jede Organisation und jeden Benutzer, mit dem wir zu tun haben, zu identifizieren. Es gilt, dass das KYC die Legitimität unserer Geschäftsbeziehungen beweist und die Befugnis erhält, alle verdächtigen Aktivitäten zu identifizieren und darauf zu reagieren.

 

Miningwatchdog Marketplace ist allein verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung der oben genannten Richtlinie und aller relevanten Verfahren, wobei sich die Mining Techn Group OÜ verpflichtet hat, die KYC-Richtlinien und -Verfahren jährlich zu überprüfen.

 

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Verfahren von einem qualifizierten und erfahrenen Manager beaufsichtigt werden, der über Fachwissen in der Branche verfügt und die wichtigsten Gegenparteien kennt. Der Schlüsselmanager verfügt über gute Kenntnisse der Geldwäschetechniken, einschließlich der Frage, wie diese Techniken im Betrieb und in der gesamten Branche eingesetzt werden können.

 

Um die KYC-Richtlinien und -Verfahren zu unterstützen, hat Miningwatchdog Marketplace ein KYC-Formular entwickelt, das an alle Gegenparteien (einschließlich Geschäftspartner, Kunden, Kunden, Hersteller, Lieferanten und Verkäufer) gesendet wird, um relevante Geschäftsinformationen zu sammeln, die bei der Identifizierung von Geldwäscherisiken helfen. Wir verlangen, dass das Formular von allen bestehenden und neuen Gegenparteien ausgefüllt wird.

 

Durch das Sammeln und Überprüfen aller erforderlichen Informationen im Rahmen des KYC-Formulars verpflichtet sich Miningwatchdog Marketplace zu Folgendem:

 

- Feststellung der Identität von Gegenparteien.

 

- Überprüfung und Bestätigung, dass Dritte von mehreren Gerichtsbarkeiten, einschließlich gesponserter Watchlists oder internationaler Sanktionslisten, nicht als Hochrisikoparteien eingestuft werden. 

 

- Aufrechterhaltung und Verständnis der Legitimität und des Charakters aller Geschäfte unserer Gegenparteien.

 

- Aufbewahrung von KYC-Aufzeichnungen für mindestens FÜNF Jahre.

 

- Führen aller Aufzeichnungen über einzelne oder verknüpfte Bargeldtransaktionen (oder bargeldähnliche Transaktionen) auf der Plattform.

 

- Überwachung von Transaktionen auf ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten (solche Aktivitäten führen dazu, dass die Gegenpartei als hohes Risiko eingestuft wird).

 

Wenn eine der Gegenparteien aus irgendeinem Grund in irgendeiner Weise als risikoreich eingestuft wird, kann Miningwatchdog Marketplace;

 

- Beenden Sie die Partnerschaft oder den Handel mit der Gegenpartei.

 

- Identifizieren Sie die wirtschaftlich Berechtigten der Gegenpartei und prüfen Sie, ob die wirtschaftlichen Eigentümer auf der Watchlist oder Sanktionslisten stehen.

 

- Machen Sie einen Vor-Ort-Besuch bei der Gegenpartei mit hohem Risiko und bewerten Sie die Risiken.

 

Bitte beachten Sie: Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Mitglieds, Details und Informationen hinzuzufügen, die für seine Verfahren und Maßnahmen spezifisch sind, um die KYC-Richtlinie zu erfüllen. Ergänzungen können Verweise enthalten auf:

 

- Zusätzliche gesetzliche Anforderungen und wie die Gegenpartei diese erfüllt.

 

Empfohlen:

 

Datum des Inkrafttretens:

 

Datum der letzten Überprüfung: